Formulare
Anmeldung an unserer Grundschule
Bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis zur Masernimmunität
- Sorgerechtsnachweise bei unverheirateten Eltern
- ausgefüllter Aufnahmeantrag
Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat (1. OG).
Formulare für die Schulanmeldung
§ 27 sächs. Schulgesetz - Beginn der Schulpflicht
(1) 1Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. 2Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
(2) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule oder Gemeinschaftsschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
(3) 1Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. 2Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. 3Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
(4) 1Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter. 2Staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft sind berechtigt, die erforderlichen Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 zu treffen.
