Verordnungen
Schulbuchordnung für die Schulen der Stadt Wilsdruff

Für die Nutzung der einzelnen Bücher wird laut Schulgesetz §38 kein Entgelt erhoben. Aus diesem Grund finden die gesetzlichen Regelungen zur Leihe nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen der Stadt Wilsdruff als Schulträger für unsere Grundschule Oberhermsdorf Anwendung.
